Storno- und abgeänderte Covid-19 Virus Stornobedingungen

allgemeine Storno-Regelung

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Gast aufgelöst werden. Außerhalb dieses Zeitraumes ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Gastes nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich.

  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
  • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis
  • bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise wird der gesamte Arrangementpreis verrechnet 

Bei behördlich verordneten Reisebeschränkungen, Hotel- und Grenzschließungen ist natürlich eine kurzfristige, kostenlose Umbuchung oder Stornierung möglich! 

 

Für alle weiteren Risiken (inklusive Covid-19) empfehlen wir Ihnen eine Stornoversicherung.  Stornoversicherung - schnell und unkompliziert Ihre Prämie berechnen!