allgemeine Storno-Regelung
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Gast aufgelöst werden. Außerhalb dieses Zeitraumes ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Gastes nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich.
Bei behördlich verordneten Reisebeschränkungen, Hotel- und Grenzschließungen ist natürlich eine kurzfristige, kostenlose Umbuchung oder Stornierung möglich!
Für alle weiteren Risiken (inklusive Covid-19) empfehlen wir Ihnen eine Stornoversicherung. Stornoversicherung - schnell und unkompliziert Ihre Prämie berechnen!
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